Bestimmungen für Flüge mit anderen Fluggesellschaften
Auf Flügen mit anderen Fluggesellschaften gelten gesonderte Bestimmungen (z. B. Lufthansa, SunExpress etc.).
Zubringer- und Abbringerflüge:
Bei Nutzung von Zubringer- und Abbringerflügen gelten für die gesamte Strecke die Bedingungen der ersten ausführenden Fluggesellschaft. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Bestimmungen direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft.
Sonderregelung für Zubringer- und Abbringerflüge mit Lufthansa:
Haben Sie auf einer Condor Strecke z. B. Freigepäckpakete, erhöhtes Freigepäck, Sportgerätetransport etc. reserviert und bereits bezahlt oder ist die Beförderung kostenfrei, dann gelten die Lufthansa-Raten nicht für die gesamte Strecke sondern nur auf der Lufthansa-Strecke, sofern Sie am Check-in eine schriftliche Bestätigung vorweisen können. Eine Bestätigung erhalten Sie automatisch bei Buchung von Gepäck auf einem unserer Condor Flüge.
Freigepäck auf Zu- und Abbringern für Weiterflüge nach/von USA/Kanada:
Haben Sie Ihren Flug nach/von USA/Kanada mit Condor gebucht, gelten auch für die Zu-/Abbringerflüge die Freigepäck-Bedingungen von Condor, sofern die Zu-/Abbringerflüge zusammen mit den Condor Flügen erworben und in einem Condor Ticket aufgeführt werden.